Kostenübernahme
Ich verfüge über eine Kassenzulassung für Einzel- und Gruppentherapie, so dass die Abrechnung in der Regel unkompliziert erfolgt.
Gesetzlich Versicherte: Die Kosten werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bringen Sie zum Erstgespräch (der „Sprechstunde“) lediglich Ihre Versichertenkarte mit.
Privatversicherte & Beihilfe: In der Regel werden die Kosten übernommen. Bitte prüfen Sie vorab Ihre individuellen Vertragsbedingungen bezüglich ambulanter Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler: Wenn Sie die Therapie eigenständig finanzieren möchten (z. B. zur absoluten Diskretion gegenüber Versicherungen), ist dies jederzeit möglich. Die Honorierung richtet sich ebenfalls nach der GOP.